Kleine Karte, große Entscheidung: Der Organspendeausweis liefert wichtige Informationen für den Ernstfall. Wo gibt’s ihn, was ist beim Ausfüllen zu beachten? Ein Überblick.
Berlin (dpa/tmn) – Möchte ich nach meinem Tod Organe oder Gewebe spenden? Zugegeben, das ist eine große Frage, die Bedenkzeit und tiefes Hineinhorchen erfordert.Die Antwort lautet nach allem Abwägen «Ja»? Dann sollten Sie diese Entscheidung festhalten, damit der eigene Wille auch im Ernstfall klar ist. Das geht im Organspendeausweis. Drei Fragen und Antworten dazu:
Wo bekomme ich einen Organspendeausweis?
Wer in der Apotheke oder Arztpraxis vorbeischaut, kann dort nach einem Organspendeausweis fragen. Viele haben ihn vorrätig.
Eine Anlaufstelle im Internet ist die Webseite organspende-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Dort kann man sich einen Organspendeausweis als PDF-Datei zum Ausfüllen und Ausdrucken herunterladen. Will man statt dünnem Papier eine feste Plastikkarte haben, kann man diese ebenfalls bei der BZgA bestellen.
Wer auf Reisen sichergehen möchte, findet dort außerdem PDF-Vorlagen in rund 30 Sprachen zum Download.
Übrigens: Ein Muss ist der Organspendeausweis nicht. Die Entscheidung für eine Organspende kann man laut der BZgA auch auf jedem anderen Schriftstück festhalten – zum Beispiel in der Patientenverfügung.
Im Testament macht das allerdings keinen Sinn, warnt die BZgA: Es wird erst zu einem Zeitpunkt geöffnet, an dem es für eine Organspende schon zu spät ist.
Was muss ich beim Ausfüllen beachten?
Ob man nun eine Ausweis-Vorlage ausfüllt oder die Entscheidung in der Patientenverfügung festhält: Wichtig ist, dass der Wille eindeutig formuliert ist, dass sich die Angaben also nicht widersprechen.
Im Feld «Anmerkungen/Besondere Hinweise» kann man, falls vorhanden, Erkrankungen notieren. Gut zu wissen: Laut der BZgA schließen nur wenige Erkrankungen eine Organspende generell aus. Bei akuten Krebserkrankungen ist das etwa der Fall.
Ist der Ausweis ausgefüllt und unterschrieben, trägt man ihn am besten im Portemonnaie bei sich. Sinnvoll ist auch, Angehörige zu informieren, damit sie für etwaige Notfälle wissen, dass man sich als Organspender oder -spenderin bereiterklärt hat.
Kann ich mich umentscheiden?
Das geht jederzeit. In so einem Fall füllt man einfach einen neuen Organspendeausweis aus und vernichtet die vorherige Version, so die BZgA. Am besten informiert man auch Angehörige darüber, dass sich die eigene Entscheidung geändert hat.
Quelle: dpa