Geht man zum Arzt, kommt man oft mit einem Zettel in der Hand wieder raus – klar, die Rede ist vom Rezept. Aber nicht jedes Rezept ist gleich, auffallend sind zunächst unterschiedliche Farben: rot, grün, blau oder gelb, die Rezeptewelt ist bunt. Das ist nicht in erster Linie eine Frage künstlerischen Anspruchs, sondern hat natürlich etwas zu bedeuten – die Farbe des Rezeptes gibt Aufschluss über seine Gültigkeit oder den verschriebenen Wirkstoff. Wie lange ist also ist ein Rezept gültig? Und welche Farbe steht für was? Je nach Farbe des Rezeptes gibt es eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer, die man kennen sollte, damit es nicht verfällt. Hier ist eine kleine Übersicht in Sachen Rezept:
Rotes Rezept: Ein Monat
Ein rotes (oder auch eher rosafarbenes Rezept) erhält man vom Arzt in der Regel, wenn man bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und ein Medikament aus dem Standard-Arsenal der Pharmazeuten benötigt – ein Antibiotikum etwa oder ein verschreibungspflichtiges Schmerzmittel. Das rote Rezept ist einen Monat lang gültig – das soll sicher stellen, dass Indikation und die entsprechende Medikation einander entsprechen. Oder einfach ausgedrückt: Wenn Grippe oder Entzündung normalerweise vorbei sind, verliert auch das Rezept seine Gültigkeit. Hat man den Zeitraum überschritten, muss man erneut zum Arzt, um sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen.
Grünes Rezept: Unbegrenzt
Streng genommen ist das grüne Rezept gar keins: Ärzte aller Fachrichtungen verwenden die grünen Vordrucke, wenn sie ein rezeptfreies Arzneimittel für die Behandlung als sinnvoll erachten. Solche Präparate, zum Beispiel gegen Erkältungsbeschwerden oder Nagelpilz, werden Patienten ab einem Alter von zwölf Jahren seit 2004 in aller Regel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, und der Patient muss den vollen Kaufpreis in der Apotheke bezahlen. Mit dem grünen Rezept empfiehlt der Mediziner lediglich ein Arzneimittel, das generell nicht verschreibungspflichtig – jedoch apothekenpflichtig – ist. Der Patient kann das gewünschte Arzneimittel also auch ohne das Rezept jederzeit in der Apotheke kaufen, und das grüne Rezept hat unbegrenzte Gültigkeit.
Blaues Rezept: Drei Monate
Für Privatversicherte gibt es blaue Rezepte, die sie zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen können. Ein blaues Rezept bekommen auch gesetzlich Versicherte, wenn das verschriebene Präparat nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört und sie es daher in vollem Umfang selbst bezahlen müssen. Ein blaues Rezept muss innerhalb von drei Monaten eingelöst werden, es sei denn, der Arzt macht andere Angaben.
Gelbes Rezept: Acht Tage
Das Gelbe Rezept wird vom Arzt ausgestellt, wenn Betäubungsmittel verschrieben werden und heißt deshalb auch BtM-Rezept. Auf einem gelben Rezept werden Opiate, sehr starke Schmerzmittel oder Präparate im Rahmen einer Substitutionstherapie (z.B. bei Abhängigkeit von Drogen) verordnet, die strengen Auflagen und Reglementierungen unterliegen. Bei solchen Verschreibungen muss man besonders schnell sein: Es muss acht Tage nach Ausstellung eingelöst werden, sonst verfällt die Verordnung. Achtung: Zu den acht Tagen zählen sowohl das Ausstellungsdatum als auch Sonn- und Feiertage, die Einlösung bei der Apotheke sollte also schnell erfolgen.
Weißes Rezept: Sechs Tage
Ein weißes Rezept kommt nur dann zum Einsatz, wenn der Arzt Arzneimittel mit den Wirkstoffen Thalidomid, Pomalidomid und Lenalidomid verschreibt. Diese Wirkstoffe wirken sich bei Schwangeren enorm negativ auf die Entwicklung des Embryos aus – besonders Thalidomid wird Älteren unter uns noch bekannt sein, denn es war der wesentliche Wirkstoff im Beruhigungsmittel Contergan. Contergan führte Ende der 1950er/Anfang der 1960er-Jahre zu zahlreichen schweren Schädigungen an ungeborenem Leben und damit zum Contergan-Skandal. Seit 2006 ist der Wirkstoff in einigen Ländern gegen eine besonders bösartige Krebsart zugelassen, das multiple Myelom. Außerdem wird es unter strengen Auflagen in der Lepra-Behandlung eingesetzt. Das weiße Rezept muss innerhalb von sechs Tagen eingelöst werden.
Entlassungsrezept: Drei Tage
Nach einem Krankenhausaufenthalt wird dem Patienten häufig ein Entlassungsrezept zur weiteren Versorgung mitgegeben. Der Unterschied zu einem „normalen“ blauen oder rosafarbenem Rezept besteht darin, dass auf dem Rezept der Hinweis „Entlassmanagement“ vermerkt ist. Das Entlassungsrezept ist in der Regel drei Werktage inklusive des Ausstellungsdatums gültig. Die Verwendung des Entlassrezepts wurde zum 1. Oktober 2017 eingeführt, um eine bessere Arzneimittelversorgung von Patienten zu gewährleisten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden. Auch hier sollte man also besonders schnell sein – und es, soweit möglich, noch in der Krankenhaus-Apotheke einlösen.
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